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1333. September 20. Strelyn (dat.).

vig. b. Mathei ap.

Die Rathmannen der Stadt Strehlen, nämlich Gysilher, Nikolaus Meczen, Heinrich Wilden und Konrad gen. Swanchus, bekennen, dass vor ihnen im gehegten Dinge in Gegenwart der Schöffen und des Richters, des Erbvogtes Hanco, des Landvogtes Arnold, Nikolaus Slupicz, Jakob von Schweidnitz, Johann Windech und Konrad Scayl ihr obgenannter Mitrathmann unter Zustimmung seiner Gattin Heluiga und seiner Kinder 1 Mk. wahren Zinses auf sein am Ringe der Stadt gelegenes Erbe oder Haus mit dem Rechte eines eventuellen Umtausches gegen einen Fleischbankzins und unter der Verpflichtung, keine weiteren Verkaufskontrakte zu machen, verkauft hat.

Z.: die obgenannten Schöffen und Richter.


Inserirt in der Urk. vom 26. September d. J. siehe daselbst.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.